Am 16. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 15. Dezember 2022 und beantragte, dieser sei betreffend die Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege, die Kostenfolgen und den Verzicht auf Parteikostenersatz aufzuheben; die Verfahrenskosten des vor der SID durchgeführten Verfahrens seien vom Kanton zu tragen, dem Beschwerdeführer sei für das vor der SID durchgeführte Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 3'683.35 zuzusprechen und ihm sei für die Beschwerdeverfahren vor der SID