5. Am 16. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 15. Dezember 2022 und beantragte, dieser sei betreffend die Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege, die Kostenfolgen und den Verzicht auf Parteikostenersatz aufzuheben;