4. Die SID schrieb das Beschwerdeverfahren mit Entscheid vom 15. Dezember 2022 zufolge Verlegung des Beschwerdeführers in ein Regionalgefängnis gemäss der Verfügung der BVD vom 31. Oktober 2022 als gegenstandslos geworden ab. Ferner wies sie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, auferlegte dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten von CHF 200.00 und sprach keine Parteikosten zu (amtliche Akten SID pag. 66).