2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 21. September 2022 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend SID) Beschwerde, wobei er die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 24. August 2022 und die Rückversetzung in den offenen Massnahmenvollzug bei Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege beantragte (vgl. amtliche Akten SID pag. 13 ff.). Gestützt darauf eröffnete die SID ein Beschwerdeverfahren, holte beim Beschwerdeführer ergänzende Belege zu seinen finanziellen Verhältnissen ein und führte einen Schriftenwechsel durch (amtliche Akten SID pag. 27 ff.).