Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. September 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen ab Oktober 2018 bis am 1. September 2019 in C.________(Ortschaft) und D.________(Ortschaft) durch Konsum von Methamphetamin und Marihuana sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen, eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: