27. DNA und biometrische erkennungsdienstliche Daten Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil (PCN ________ (pag. 1708) sowie die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. h und Art. 16 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Pro- filen im Strafverfahren zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-Profil-Gesetz; SR 363]). 44 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.