43 Total ergibt dies eine amtliche Entschädigung inkl. Reisezuschlag, Auslagen und Mehrwertsteuer von CHF 3’427.75. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die in oberer Instanz für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwältin B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 3’427.75 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. VI. Weitere Verfügung