¾ Stunden. Dies ergibt insgesamt einen angemessenen Aufwand von 10 Stunden. Hinzu kommen 5 Stunden für die Berufungsverhandlung vom 14. Mai 2024 inkl. Nachbesprechung. Insgesamt erscheint somit ein Honoraraufwand von 15 Stunden gerechtfertigt, wobei 4 Stunden auf die Jahre 2022/2023 fallen und 11 Stunden aufs Jahr 2024, was aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze (7.7% bzw. 8.1%) von Relevanz ist. Hinzu kommen der Reisezuschlag von CHF 50.00 und die Reisespesen von CHF 45.20 im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung vom 14. Mai 2024, welche folglich aufs Jahr 2024 fallen.