_ in oberer Instanz Im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwältin B.________ für den Zeitraum vom 8. September 2022 bis 14. Mai 2024 mit Kostennote vom 14. Mai 2024 einen Aufwand von 15 Stunden (plus noch zu definierender Aufwand für die Assistenz an der Berufungsverhandlung und die Nachbesprechung mit dem Klienten) geltend (pag. 2599 f.). Aus der Kostennote geht zwar hervor, an welchen Daten welche Aufwände getätigt wurden, jedoch nicht der jeweilige zeitliche Umfang derselben. Der Kammer erscheinen vorliegend folgende Zeitaufwände angemessen: Berufungsanmeldung (9. September 2022): ¼ Stunde;