Beim vorliegenden Verfahrensausgang gilt der Beschuldigte als vollumfänglich unterliegend. Der Tarifrahmen für ein Berufungsverfahren beläuft sich auf 200 bis 20’000 Taxpunkte, wenn als Vorinstanz das Kollegialgericht entschieden hat (Art. 424 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 5 i.V.m. Art. 24 Bst. b des Verfahrenskostendekretes [VKD; BSG 161.12]). Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens werden demnach vorliegend auf CHF 3’500.00 bestimmt.