41 Bezüglich Verhältnismässigkeit ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte beging qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, für welche Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB die obligatorische Landesverweisung vorsieht. Mit dieser Straftat hat er die Gesundheit vieler Menschen direkt oder indirekt – mithin die öffentliche Sicherheit – massiv gefährdet. Weiter ist eine geringe, aber doch vorhandene Rückfallgefahr nicht von der Hand zu weisen.