37 trotz der langen Aufenthaltsdauer und des mehrjährigen Schulbesuchs in der Schweiz beschränkt, und seine sozialen Kontakte beschränken sich auf Landsleute. Aktuell ist der finanziell verschuldete Beschuldigte wieder arbeitslos. Er ist damit bei einer Landesverweisung auch nicht etwa mit dem Verlust einer langjährigen Festanstellung konfrontiert. Eine berufliche und soziale Wiedereingliederung in Thailand erscheint zudem insbesondere dank des Aufwachsens in diesem Land und den nach wie vor dort lebenden Verwandten durchaus möglich.