Zusammenfassend stellen die Widereingliederungschancen im Herkunftsland ebenfalls keinen Grund für die Annahme eines schweren persönlichen Härtefalls dar. Im Gegenteil erscheinen die Wiedereingliederungsmöglichkeiten bei der Ausgangslage des Beschuldigten vergleichsweise gut. Dass in der Schweiz bessere wirtschaftliche Bedingungen herrschen, führt nicht zur Annahme eines schweren persönlichen Härtefalls. Auch in gesundheitlicher Hinsicht steht einer Rückkehr nach Thailand nichts entgegen. 23.2.4 Gesamtwürdigung / Fazit Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen.