Das Kindeswohl gebietet nicht, dass eine Eltern-Kind-Beziehung unter allen Umständen aufrechterhalten werden kann. Die Tatsache, dass wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat eine regelmässige persönliche Beziehung praktisch nicht aufrecht erhalten werden kann, lässt gemäss Bundesgericht eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht bereits als unverhältnismässig erscheinen (BGE 143 I 21 E. 6.3). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.2).