Von Januar 2022 bis März 2023 fiel er jedoch durch Unzuverlässigkeit auf, indem er sein Besuchsrecht nur noch unregelmässig wahrnahm, auf Erinnerungen durch das Helfersystem (Pflegefamilie und Koordination) angewiesen war, zeitweise für die Behörden nicht erreichbar war und Wohnungs- und Arbeitswechsel nicht kommunizierte. Anders als die Verteidigung geltend macht, steht dieser zeitweilige Kontaktabbruch nicht im Zusammenhang mit dem Strafverfahren bzw. der Untersuchungshaft (dies war nämlich Ende 2018, anfangs 2019), sondern offenbar im Zusammenhang mit der damaligen Trennung von seiner Partnerin, was auch etwas über die Prioritätensetzung des Beschuldigten aussagt.