Wieviele eigene Wahrnehmungen bzw. Erfahrungen mit dem Beschuldigten in den Bericht einfliessen konnten, ist daher nicht ganz klar. Jedenfalls wird der ihrerseits geschilderte Besuchsplan – einmal pro Monat Besuche mit Übernachtungen beim Beschuldigten, was ab Januar 2024 auf zweimal pro Monat habe ausgebaut werden können – gemäss den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht ganz so gelebt. Der Beschuldigte gab an, es fänden alle zwei Wochen Besuche statt, aber jeweils von 9-19 Uhr, d.h. ohne Übernachtungen; vgl. pag. 2568 Z. 37 f. und pag. 2571 Z. 27 ff.).