Nach einer wiederholten Beobachtungsphase von voraussichtlich 2 Jahren könne, falls die positiven Umstände bestehen blieben, die Aufhebung des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts geprüft werden. In Bezug auf eine konkrete Planung bezüglich Rückplatzierung sei die Vormundin aufgrund der Unsicherheit im Zusammenhang mit einer allfälligen Landesverweisung des Beschuldigten sehr zurückhaltend. Die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und seinem Sohn sei sehr positiv und von grosser Bedeutung für S.________. Aus sozialarbeiterischer Sicht sei die Beziehung zum Vater entscheidend für die emotionale Stabilität und sein Wohlbefinden. Der Vater diene als verlässliche Bezugsperson, welche S.__