Aus dem Bericht der neuen Vormundin von S.________ vom 17. April 2024 geht hervor, dass der mittlerweile 8-jährige S.________ im Sommer 2023 in die erste Klasse habe eingeschult werden können. Zudem habe die Pflegefamilie Ende 2023 ein weiteres Pflegekind aufgenommen, für welches S.________ die Rolle des «grossen» Bruders übernehme. Der Beschuldigte habe einen regelmässigen und zuverlässigen Kontakt zu S.________. Gemäss Besuchsplan seien einmal pro Monat Besuche mit Übernachtungen bei ihm eingeplant, was ab Januar 2024 auf zweimal pro Monat habe ausgebaut werden können. Auch habe er seinen Sohn für Ferien à 3-4 Nächte am Stück zu sich nehmen können.