Der Beschuldigte habe dieses Angebot schlussendlich jedoch nie genutzt. Um die Besuche verlässlicher zu machen und aufgrund der wohl prekären finanziellen Situation des Beschuldigten hätten die Pflegeeltern ihm fortan Geld für die gemeinsame Zeit mit S.________ mitgegeben, woraufhin wieder vermehrt Besuche stattgefunden hätten. Der Beschuldigte sei vor den Besuchen jeweils von der Pflegemutter via WhatsApp daran erinnert worden, und S.________ habe jeweils erst am Morgen vom Vaterbesuch erfahren, um nicht unnötig enttäuscht zu werden. Der Beschuldigte habe sich anfangs 2022 auch mit seiner Mutter verstritten;