___ als neue Vormundin für S.________ ernannt wurde (Entscheid der KESB vom 16. Januar 2023; unpaginierte Kindesschutzakten «Verfügungen»). In ihrem Rechenschaftsschlussbericht vom 28. April 2023 schildert Z.________, der Beschuldigte habe über lange Zeit einen regelmässigen Kontakt zu seinem Sohn gepflegt. Er habe jedes zweite Wochenende und den Mittwochnachmittag mit ihm verbracht. S.________ habe auch in J.________(Ortschaft) übernachtet, wo der Beschuldigte mit seiner Partnerin, W.________, zusammengelebt habe. Das Paar habe sich anfangs 2022 getrennt, als ausgekommen sein, dass W.____