__ nach Thailand auszureisen. Ihre psychische Situation verschlechterte sich jedoch Ende November 2018, sodass sie nicht reisefähig war und auch nicht in der Lage gewesen wäre, zu S.________ zu schauen. Von einer Ausreise von S.________ nach Thailand zusammen mit der Kindsmutter wurde deshalb abgesehen (pag. 239 ff. der Kindesschutzakten «Inhaltliches»). Mit Entscheid vom 23. Mai 2019 wurde auch der Kindsmutter die elterliche Sorge über S.________ entzogen, die vorsorglich angeordnete Platzierung von S.________ im Kinderhaus AQ.________ bestätigt und es wurde eine Vormundschaft über ihn errichtet.