30 der KESB und erklärte, dass er dies nicht wolle; vielmehr wolle er die alleinige elterliche Sorge für S.________ beantragen (pag. 215 f. der Kindesschutzakten «Inhaltliches»). Der Beschuldigte besuchte in der Folge S.________ regelmässig im Kinderhaus AQ.________ und S.________ verbrachte auch Wochenenden bei ihm (pag. 212, 217, 234, 237 f., 246, 254 ff. der Kindesschutzakten «Inhaltliches»). Die Kindsmutter reiste im Oktober 2018 (illegal) nach Deutschland aus, wo sie auf die Reisepapiere wartete, um mit S.________ nach Thailand auszureisen.