der Kindesschutzakten «Verfügungen»). Mit Entschied vom 4. September 2017 erfolgte eine Umplatzierung ins Haus für Mutter und Kind in AP.________ (Ortschaft), wo S.________ fortan zusammen mit der Kindsmutter wohnte (pag. 6 ff. der Kindesschutzakten «Verfügungen»). Es wurde zuerst angedacht, dass die Kindsmutter zusammen mit S.________ zu ihrer Mutter und ihrem Stiefvater nach Deutschland zieht (pag. 99 ff. der Kindesschutzakten «Inhaltliches»). Dies wurde aber nicht umgesetzt, da die Niederlassungserlaubnis der Kindsmutter in Deutschland erloschen war und diese sowie S.________ kein Bleiberecht in Deutschland hatten, jedoch auch kein Bleiberecht in der Schweiz (pag.