Anders als noch während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ist er zurzeit wieder arbeitslos; seine unbefristete Stelle als Koch hat er kurz vor der Berufungsverhandlung von einem auf den anderen Tag gekündigt. Zudem sind seine vorbestehenden, bereits beträchtlichen Schulden in der Zeit zwischen der erst- und oberinstanzlichen Verhandlung weiterhin gestiegen. Auch seine Sprachkenntnisse sind trotz der relativ langen Anwesenheit in der Schweiz limitiert. Die soziale und persönliche Integration des Beschuldigten in der Schweiz ist höchstens als durchschnittlich, wenn nicht gar unterdurchschnittlich zu bezeichnen.