23.2 Härtefallprüfung Nachfolgend gilt es anhand der oben (E. 19) erwähnten Kriterien zu prüfen, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt. 23.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz / persönliche und wirtschaftliche Integration Den Akten lassen sich folgende Informationen zu den Lebensverhältnissen des Beschuldigten und seinem Aufenthalt in der Schweiz entnehmen: Der Beschuldigte wurde am ________ (Datum) 1991 in Thailand geboren und verbrachte seine ersten 13 Lebensjahre dort.