27 Urteil u.a. wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen, womit eine Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB vorliegt. Folglich ist er grundsätzlich des Landes zu verweisen. Zu prüfen bleibt, ob aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalls i.S.v. Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist. 23.2 Härtefallprüfung Nachfolgend gilt es anhand der oben (E. 19) erwähnten Kriterien zu prüfen, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt.