Vorliegend sei nicht nur das gesetzliche Minimum angebracht; 8 Jahre erschienen angemessen. 23. Erwägungen der Kammer 23.1 Ausländereigenschaft und Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigter ist thailändischer Staatsangehöriger und damit Drittstaatenangehöriger bzw. Ausländer im Sinne von Art. 66a StGB. Er wird mit vorliegendem