25 wie kooperativ. Dass der Wiederaufbau des Besuchsrechts nach seiner Haftentlassung eine gewisse Zeit in Anspruch genommen habe und auch im Hinblick auf die heutige Verhandlung vorangetrieben worden sei, sei zutreffend. Dies aber schlicht deshalb, weil dies dem Kindeswohl entspreche. Bei einer Landesverweisung des Beschuldigten gebe es zwei Varianten, wie es mit S.________ weitergehe: Erstens, er bleibe bei seiner Pflegefamilie in AM.________ (Ortschaft).