von unschätzbarem Wert. Eine Trennung vom Vater aufgrund einer möglichen Landesverweisung hätte klar negative Auswirkungen. Der abrupte Bruch könnte bei S.________ bleibende Entwicklungsschäden verursachen. Die Verteidigerin führte weiter aus, dem Beschuldigten und der Kindsmutter sei die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend S.________ entzogen worden. Die Kindsmutter lebe in Deutschland und sei psychisch krank. Sie habe nur selten persönlichen Kontakt mit S.________ und sei auch selbst der Einsicht, nicht für ihren Sohn sorgen zu können. Der Beschuldigte und S.__