Bis er eine neue Stelle antrete, werde er von seiner Partnerin unterstützt, welche CHF 5’000.00 pro Monat verdiene. Zu Schulden und Sozialhilfebezug sei es aufgrund der (damaligen) Drogensucht und fehlenden Erwerbstätigkeit gekommen. Nach Thailand zurückzukehren, sei grundsätzlich zwar möglich, aber aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Perspektiven dürfte es dem Beschuldigten kaum gelingen, dort ein Leben aufzubauen. Er verfüge in Thailand über kein soziales Umfeld, das ihm unter Arme greifen könnte. Insbesondere aber würde die Landesverweisung einen massiven Eingriff in die gelebte Familienbeziehung in Bezug auf S._