vorher und nachher habe er nie delinquiert. Er habe lediglich untergeordnete Arbeiten mit grossem Entdeckungsrisiko ausgeführt. Zudem habe er keinen Gewinn generiert, sondern mit den Straftaten lediglich seine Sucht finanziert. Seit er aus der Haft entlassen worden sei, sei er auf gutem Weg und habe sich unter Beweis gestellt. Er sei seit vier Jahren in einer Beziehung. In AH.________(Ortschaft) habe er eine kindsgerechte Wohnung gehabt. Zwischenzeitlich sei er auch in der Lage gewesen, seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.