20 denfalls in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das BetmG. Entsprechende Ausführungen machte er erst, nachdem ihm die erdrückende Beweislast bewusst gemacht worden war. Der Geständnisrabatt kann somit nicht ganz so hoch ausfallen. Insgesamt resultiert damit eine Strafe von rund 63 Monaten Freiheitsstrafe.