2571 Z. 17 ff.). Dies gemäss den Ausführungen seiner Verteidigung, weil er ausgenutzt worden sei und Unmengen von Überstunden habe leisten müssen, was Besuche mit seinem Sohn oft verunmöglicht habe (pag. 2576). Seither ist er auf Stellensuche und wird finanziell von seiner Partnerin W.________ unterstützt, bei welcher er kurz vor der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eingezogen ist (pag. 2568, 2571 und 2584 f.). In finanzieller Hinsicht weist der Beschuldigte hohe Schulden auf. Aus den Betreibungsregisterauszügen in den Akten gehen nicht getilgte Verlustscheine von CHF 31’209.50 (Betreibungsamt AI.________, Dienststelle J.________ (Ortschaft); Jahre 2019-2022;