Danach kam er mit seiner Mutter und seinem Bruder im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz, da seine Mutter einen Schweizer heiratete. In der Schweiz besuchte der Beschuldigte während vier Jahren die Schule, wobei er die 9. Klasse wiederholen musste (pag. 2353 Z. 38 ff.). Der Beschuldigte absolvierte danach keine Lehre. Er wurde in der Zeit von 2011 bis 2015 mit total CHF 52’223.65 von der Sozialhilfe unterstützt (pag. 1953). Im Jahr 2014 arbeitete er gemäss eigenen Aussagen als Maler und im Jahr 2016 bei der Firma AF.________ in D.________(Ortschaft).