16. Täterkomponenten Bezüglich Vorleben und persönliche Verhältnisse kann weitgehend auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 57 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2452 f.). Einige Punkte sind indes zu aktualisieren oder ergänzen. Der mittlerweile 33 Jahre alte Beschuldigte wurde in Thailand geboren und verbrachte die ersten 13 Lebensjahre auch dort. Er besuchte in Thailand die Schule bis zur 6. Klasse. Danach kam er mit seiner Mutter und seinem Bruder im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz, da seine Mutter einen Schweizer heiratete.