17 13.1.2 Subjektive Tatschwere Subjektiv handelte der Beschuldigte mit direktem Vorsatz und mit der Absicht, mit den Drogengeschäften seinen Drogenkonsum zu finanzieren, was neutral zu gewichten ist. Der extensive Drogenkonsum des Beschuldigten ist wiederum im Rahmen von Art. 47 StGB mit einer Strafreduktion von ca. 20% (ausmachend 3 Monate) zu berücksichtigen, womit sich eine Strafe von 11 Monaten ergibt. 13.2 Asperierte Strafe Demzufolge ist für die Widerhandlungen nach Ziff.