16 56 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2451). Die Kammer erachtet aufgrund des Drogenkonsums des Beschuldigten eine Reduktion um ca. 20% als angezeigt, womit als Zwischenfazit eine Strafe von 72 Monaten resultiert. 12.1.3 Versuch (AKS Ziff. I.1.1.5) Beim Paket, das nach dem 15. Mai 2018 auf den Namen des Beschuldigten an die Adresse AD.________ in C.________(Ortschaft) geliefert wurde, befand sich entgegen der Bestellung kein Methamphetamin (Ziff. I.1.1.5. der AKS), weshalb es diesbezüglich beim Versuch geblieben ist.