Der Beschuldigte hatte zwar keine Entscheid- oder Weisungsbefugnis, sondern war lediglich Befehlsempfänger. Jedoch ist er aufgrund der genannten Elemente auf einer höheren Hierarchiestufe, überwiegend Hierarchiestufe 3, anzusiedeln. Gestützt auf all diese Überlegungen bewegt sich das Verschulden des Beschuldigten im Verhältnis zum weiten Strafrahmen von einem bis 20 Jahren im untersten Bereich des mittleren Verschuldens. Die Kammer erachtet aufgrund der Tatbeiträge und der Hierarchiestufe des Beschuldigten eine Reduktion um knapp 30% als gerechtfertigt, womit eine Strafe von 90 Monaten resultiert.