Stellt man rein auf die in der Tabelle von EUGS- TER/FRISCHKNECHT aufgeführten Merkmale zur Unterscheidung der Hierarchiestufen ab, dann ist die von der Vorinstanz vorgenommene Einteilung in die Hierarchiestufe 4 mit einzelnen Elementen der Hierarchiestufe 3 korrekt. Allerdings ist zu beachten, dass es sich vorliegend um eine Bandenstruktur mit wenigen Personen handelt. So war AB.________ der Drahtzieher, der die Drogen im Darknet bestellte und die Anweisungen an AA.________ und den Beschuldigten gab. Im Gegensatz zu «klassischen» Organisationen und Bandenstrukturen hielt sich aber AB.