Bei den letzten beiden Paketlieferungen war sein Tatbeitrag mit dem Wechsel von Bargeld in Bitcoins kleiner, aber dies hatte auch zur Folge, dass der Beschuldigte gar nicht in Kontakt mit den Drogen kam. Für die insgesamt neun Male, in denen der Beschuldigte Bargeld in Bitcoins wechselte, musste er zwar einigen Aufwand betreiben, da er jeweils mit mehreren SIM-Karten und mehreren Mobiltelefonen verschiedene Transaktionen an verschiedenen Billettautomaten tätigen musste (vgl. pag. 350 ff.), jedoch war sein Risiko, bei einer Anhaltung des Handels von Crystal Meth verdächtigt zu werden, eher klein.