Ohne seine Rolle zu vernachlässigen, ist seine Funktion nicht im Ansatz zu vergleichen mit denjenigen seiner Auftraggeber AA.________ und AB.________. Der Beschuldigte hatte insgesamt einen klar untergeordneten Tatbeitrag geleistet und war im Vergleich zu den andern weit weniger wichtig. Bei den eigenen Drogenverkäufen war er zudem lediglich ein stummer Läufer, welcher die vorbereiteten Drogen überbrachte und das Risiko des Entdeckt Werdens in der Öffentlichkeit trug. Insgesamt rechtfertigt sich vorliegend aufgrund der effektiven Rolle bzw. des effektiven Tatbeitrags des Beschuldigten im Drogenhandel eine Reduktion der mengenmässigen Einsatzstrafe um die Hälfte, ausmachend 60 Monate.