14 hartnäckig weiter, als AA.________ ins Gefängnis kam und mit der Menge Methamphetamin, die er für seine Tätigkeit erhielt, wurde er vergleichsweise fürstlich entschädigt. Das Gericht berücksichtigt jedoch ebenfalls: - Der Beschuldigte hatte bei den Paketlieferungen gemäss AKS Ziffer 1.1. die Drogen nie selber in der Hand. - Er hatte innerhalb der Drogengeschäfte lediglich die Funktion des «Geldumtauschers» inne und war «die Adresse», an welche die Drogenpakete geliefert wurden, mit dem entsprechenden Entdeckungsrisiko.