12. Einsatzstrafe für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG gemäss AKS Ziff. I.1.1. (Einfuhr, Erlangen, Befördern und Beschaffen von Methamphetamin; teilweise Versuch dazu) 12.1 Tatkomponenten 12.1.1 Objektive Tatschwere Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit (BGE 122 IV 211 E. 4).