Bei den (als erstellt erachteten) Tathandlungen gemäss Ziff. I.1.1.1.-1.1.13. der AKS bestand der Tatbeitrag des Beschuldigten darin, an seine Adresse gelieferte Pakete entgegenzunehmen, teilweise auch die Pakete auszupacken und das sich darin befindende Methamphetamin weiterzubefördern, und/oder darin, CHF in Bitcoins zu wechseln. Dies geschah ab Ende Januar 2018 ungefähr in einem monatlichen Rhythmus, wobei nach Ende Dezember 2018 ein etwas grösserer zeitlicher Abstand bis zur Lieferung des letzten Pakets im Mai 2019 folgte. Der Beschuldigte handelte