8. Rechtliche Würdigung; zur Handlungseinheit und -mehrheit im Besonderen 8.1 Theoretische Grundlagen Hat das Gericht gleichzeitig über mehrere Tatvorwürfe, wie namentlich mehrere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu befinden, hat es vorab zu prüfen, ob zwischen diesen eine Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit besteht. Für die eine Handlungseinheit bildenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein einziger Schuldspruch zu fällen (HUG-BEELI, in: Basler Kommentar Betäubungsmittelgesetz, 1. Aufl. 2016, N 879 zu Art.