1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 3 Tage). 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; D. Weiter verfügt wurde: 1. Die Mobiltelefone iPhone X und Huawei VNS-31 werden zur Vernichtung eingezogen. II. A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. B. 1., 2. und 3.1.1. hiervor und in Anwendung von Art. 22 Abs. 1, 40, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 Bst. o, 305bis Ziff. 1 StGB, Art. 19 Abs. 1 Bst. b, c und d, Abs. 2 Bst. a BetmG, Art. 426 Abs. 1 StPO zu verurteilen: