4. Anträge der Parteien 4.1 Rechtsanwältin B.________ Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete namens und im Auftrag des Beschuldigten oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 2598): 1. Es sei festzustellen, dass folgende Punkte des Urteils vom 1. September 2022 in Rechtskraft erwachsen sind: - Ziffer I. (Einstellung bezüglich Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen ab Oktober 2018 bis am 1. September 2019) - Ziffer II. 1. (Schuldspruch wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz)