Weiter wurde der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 2567 ff.), und die ihm dabei vorgehaltenen Unterlagen aus den Kindesschutzakten (Bericht von Herrn X.________, dem Pflegefamilienkoordinator der Fachstelle Y.________, vom 30. März 2023 [pag. 2586 ff.], sowie Rechenschaftsschlussbericht von Berufsbeiständin Z.________ vom 28. April 2023 [pag. 2592 ff.]) wurden zu den Akten erkannt (vgl. pag. 2576).