4 wurde mit Verfügung vom 10. Juli 2023 insofern gutgeheissen, als ein umfassender Bericht bei U.________, Soziale Dienste V.________ (Ortsbezeichnung), eingeholt (pag. 2548 ff.) und sämtliche Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region H.________ (Ortschaft) betreffend S.________ ediert wurden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte von Amtes wegen einvernommen werde, weshalb der diesbezügliche Beweisantrag obsolet sei (pag. 2493).