_ künftig ausgestaltet werden solle, und welche Folgen eine mögliche Landesverweisung des Beschuldigten für dessen Sohn haben werde. Ebenfalls wurde die Befragung des Beschuldigten zum Verhältnis zu seinem Sohn betreffend Betreuung sowie zu seiner aktuellen Arbeitssituation beantragt (sofern die Befragung nicht von Amtes wegen erfolge; pag. 2476). Der Beweisantrag des Beschuldigten auf Einholen eines aktuellen Berichts bei der aktuellen Vormundin des Sohnes des Beschuldigten zur Vater-Sohn-Beziehung